Whistleblowing/Hinweisgeberschutz

Datum
09.12.2021
Beschreibung

Das Thema Whistleblowing/Hinweisgeberschutz ist in aller Munde. Nach Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist muss die sog. Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) zum 17. Dezember 2021 in deutsches Recht umgesetzt sein. Da eine Verabschiedung des sog. Hinweisgeberschutzgesetzes vor der Bundestagswahl aus Zeitgründen und aufgrund von Differenzen im Rahmen der Gesetzgebung nicht mehr stattgefunden hat, befindet sich das Gesetz bislang lediglich im Entwurfsstadium. Dennoch halten wir es für sinnvoll, sich bereits jetzt mit den geplanten Änderungen auseinander zu setzen. Denn es gilt als gesichert, dass das Hinweisgeberschutzgesetz zeitnah – voraussichtlich im Frühjahr 2022 – verabschiedet wird und jedes Unternehmen bzw. jede Einrichtung oder Organisation (ab 250 bzw. nach 2 Jahren ab 50 Mitarbeitern) betrifft. Diese müssen eine interne oder externe Meldestelle einrichten, die für den Umgang mit den vertraulichen Hinweisen von Mitarbeitern und Externen zuständig ist und deren Mitarbeiter besonders in Hinblick auf diese Aufgabe zu schulen sind.

Den ersten Schritt zur Schulung machen wir in unserem Online-Seminar gemeinsam. Ihre Solidaris Referenten, Alexander Gottwald und Ulf Werheit, stellen ihnen den vorliegenden Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie praktische Umsetzungsmöglichkeiten zur Einführung eines Hinweisgebersystems samt Etablierung entsprechender unternehmensinterner Prozesse vor. Dabei gehen sie auch auf die Besonderheiten des Hinweisgebersystems aus Sicht des Datenschutzes sowie dessen Einbindung in ein bestehendes Compliance-Management ein.