CSR-Richtlinie 2014/95/EU “EU-Richtlinie zur CSR-Berichtspflicht”

Der Artikel 19a  der EU-Richtlinie 2014/95/EU verpflichtet große Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse, die mehr als 500 Mitarbeiter haben, im Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung aufzunehmen, die sich auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bezieht.

Die im Oktober 2014 beschlossene Richtlinie fordert die Mitgliedsstaaten auf, die Vorgaben bis Dezember 2016 in nationales Recht zu überführen.