Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)

Am 09. MÄrz 2017 vom Bundestag verabschiedet, dient das Gesetz der Umsetzung der Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 22.10.2014. Hintergrund der CSR-Richtlinie ist nach Darstellung der den Gesetzentwurf einbringenden Bundesregierung die zunehmende Bedeutung sogenannter nichtfinanzieller Informationen, welche einen immer wichtigeren Bereich der Unternehmenskommunikation bildeten.

Die Richtlinie verpflichtet große, insbesondere börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern im Rahmen der Lage- bzw. Konzernlageberichte die wichtigsten Risiken benennen, die im Zusammenhang mit Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelangen sowie Achtung der Menschenrechte und der Anti-Korruption bestehen.