Mit dem PS 210 adressiert das IDW Unregelmäßigkeiten, die im Lage- bzw. Abschlussbericht anzugeben sind. Der Standard beschreibt die Verantwortlichkeiten für die Vermeidung oder Aufdeckung von Unrichtigkeiten und Verstößen sowie die Aufgaben und Handlungsempfehlungen für die Abschlussprüfer.