DRS 20 “Konzernlagebericht”

Die Neuregelungen zur Konzernlageberichterstattung DRS 20 „Konzernlagebericht“ wurden am 22. September 2017 vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) verabschiedet und am 4. Dezember 2017 vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht. Aufgrund des im April 2017 in Kraft getretenen CSR-RUG musste der DRS 20 formal an die geänderte Gesetzgebung angepasst werden.