BCBS 239 “Grundsätze für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung”

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat 2013 die Richtlinie BCBS 239 veröffentlicht, mit der Banken in die Pflicht genommen werden, die Risikoaggregation und Risikoberichterstattung zu verstärken. Damit verschärft der BCBS die regulatorischen Anforderungen an das Risikomanagement der Banken. Die Grundsätze bestehen aus fünf Kapiteln, die insgesamt 14 Prinzipien beinhalten.

Banken, die als sog. “gobal systemically important bank” (G-SIB) oder als “ohter systemically important institution” (O-SII) eingestuft wurden, müssen die hier beschriebenen Regularien umsetzen.