KonTraG 1998

Das von der Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) trat mit Wirkung vom 1. Mai 1998 in Kraft. Dieses sog. Artikelgesetz existiert nicht als eigenständiges Gesetz, sondern ändert insgesamt zehn andere Gesetze bzw. Verordnungen, hauptsächlich im Aktiengesetz (AktG) und im Handelsgesetzbuch (HGB), aber auch im Publizitätsgesetz (PublG) und im Genossenschaftsgesetz (GenG).