Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften, abgekürzt InvMaRisk, ist eine normeninterpretierende Verwaltungsvorschrift der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Investmentgesellschaften. Das Rundschreiben soll die aus Sicht der Aufsicht wesentlichen Anforderungen des §9a Investmentgesetz (InvG) zusammenfassen und den Investmentgesellschaften Rechts- und Planungssicherheit verschaffen sowie eine konsistente Anwendung des InvG sicherstellen.
Die InvMaRisk wurde 2017 durch die KAMaRisk abgelöst.