Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzmodernisierungsgesetz, BilMoG)

Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG) ist ein deutsches Gesetz zur Reform des Bilanzrechts, welches am 29. Mai 2009 in Kraft getreten ist.

Ziel des Gesetzgebers mit dem BilMoG ist, zu deregulieren, Kosten zu senken und die nationalen Abschlüsse zu internationalisieren, um so die Aussagekraft des HGB-Abschlusses zu erhöhen, ohne dabei die gängigen Nachteile der IFRS-Rechnungslegung (hohe Komplexität, hoher Zeitaufwand, hohe Kostenbelastung) in Kauf nehmen zu müssen. Die Neuregelungen des BilMoG bringen in vielen Bereichen der Rechnungslegung grundlegende Änderungen mit sich, von denen einige im Folgenden exemplarisch zusammengestellt werden.