Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk (VA)) sind die verbindliche Vorgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Versicherungsunternehmen. Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens, in dem die BaFin Stellungnahmen eingeholt hatte, wurde am 22. Januar 2009 im Rahmen des Rundschreibens 3/2009 die Endfassung der MaRisk veröffentlicht.