Europäische Eigenkapitalrichtlinie 2013/36/EU (CRD)

Von der EU im Juni 2013 beschlossen, legt die Eigenkapitalrichtlinie 2013/36/EU (auch CRD oder Capital Requirement Directive genannt) den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und deren Beaufsichtigung fest.
Die Richtlinie ist Teil der Basel III Vorschriften und enthält Regelungen zur Ermittlung der Kernkapital- und Gesamtkapitalquote. Sie wurde in Deutschland im August 2013 mit dem CRD-IV-Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführt.