Kreditinstitute spielen in modernen Volkswirtschaften in ihrer Funktion als Finanzintermediäre eine besondere Rolle. Hierfür ist das Vertrauen in die Stabilität des Bankensektors von entscheidender Bedeutung. Besondere Relevanz kommt dabei der Solvenz von Banken zu.
Eine der wichtigsten Aufgaben von Finanzintermediären ist der professionelle Umgang mit Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und anderen Risiken. Diese Risiken dürfen nicht zur Solvenzgefährdung der Institute und zu Instabilitäten im Finanzsektor führen. Über die eigene Risikovorsorge der Institute hinaus wurden deshalb besondere Aufsichtsregeln für Kreditinstitute geschaffen, unter denen die Eigenkapitalregeln eine herausragende Rolle einnehmen.
Die bis Ende 2006 einschlägige Eigenkapitalvereinbarung von 1988 (Basel I) konzentrierte sich allein auf das Mindestkapital für Banken als die entscheidende Größe für die Begrenzung der Risiken und damit der Verluste im Falle der Insolvenz eines Institutes. Basel I beinhaltete Eigenkapitalanforderungen, die ausschließlich Kredit- und Marktrisiken einbezogen und bei der Berechnung der Kapitalanforderungen für Kreditrisiken eine wenig differenzierte Berechnungsmethode zu Grunde legten.
Auf Basel I aufbauend zielt die neue Baseler Rahmenvereinbarung über die Eigenkapitalempfehlung für Kreditinstitute (Basel II) auf eine Stärkung der Sicherheit und Solidität des Finanzsystems ab. Wesentliches Ziel der neuen Eigenkapitalregelung ist es, die Kapitalanforderungen an Banken stärker als bisher vom eingegangenen Risiko abhängig zu machen sowie neuere Entwicklungen an den Finanzmärkten und im Risikomanagement der Institute zu berücksichtigen. Weitere Schwerpunkte liegen in der Vorgabe von Grundprinzipien für die qualitative Bankenaufsicht sowie einer Erweiterung der Offenlegungspflichten zur Stärkung der Marktdisziplin.
Um dies zu erreichen, gliedert sich die Baseler Rahmenvereinbarung in drei Säulen, wobei die Säulen zwei und drei im Vergleich zu Basel I neu hinzugekommen sind.
Basel II wurde mittlerweile in das Basel Framework aufgenommen.