Anonyme Meldesysteme sind bereits seit einigen Jahren Pflicht in Krankenhäusern und Einrichtungen des Gesundheitswesens. Gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Critical Incident Reporting Systems (CIRS) ist das im April 2014 beschlossene "Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)". Gemeint sind hiermit Systeme, die eine anonyme Meldung von Beinahe-Schäden, Fehlern oder kritischen bzw. unerwünschten Ereignissen ermöglichen. Entweder mithilfe von …
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