§107 Abs. 3 AktG regelt, dass der Aufsichtsrat einen Prüfugnsausschuss zur Überwachung des Risikomanagementsystems bestellen kann.
Der §116 AktG regelt die Sorgfaltspflicht und Veranwortlichkeiten der Aufsichtsratsmitglieder, unter die mit Verweis auf §93 AktG ebenfalls die adäquate Funktionsweise des Risikofrüherkennungssystems fällt.
§171 Abs. 1 Satz 2 AktG regelt die Berichterstattung der Wirtschaftsprüfer, die fortan über „wesentliche Schwächen des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess“ zu berichten haben.
In §289 HGB wird der Inhalt des Lageberichts einer Gesellschaft geregelt, der u.a. die Beschreibung wesentlicher Risiken und Chancen des Unternehmens fordert.
Im Konzernlagebericht ist u.a. auf die Riskomanagementziele und -methoden des Konzerns sowie konkret die Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken und Risiken aus Zahlungsstromschwankungen einzugehen.
Der §317 HGB fordert u.a. zu prüfen, ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
§321 HGB legt fest, dass der Abschlussprüfer insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestandes und der künftigen Enwtwicklung eingehen muss
Der Abschlussprüfer muss im Bestätigungsvermerk auf Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens oder eines Konzernunternehmens gefährden, besonders einzugehen.
(1) Wer aus einem Geschäft, das auf seiner Seite ein Handelsgeschäft ist, einem anderen zur Sorgfalt verpflichtet ist, hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns einzustehen...
Haftung der Geschäftsführer: Durch den Verweis auf die "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes" wird Risikomanagement Teil der Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers.
Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.
Der Paragraph §93, Absatz I AktG regelt die Sorgfaltsfplicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, unter die auch die adäquate Funktionsweise des Risikofrüherkennungssystems fällt.
Am 22. Juli ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (Alternative Investment Fund Manager – AIFM) in Kraft getreten...
Die BAIT (Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT) stellen die Anforderungen der BaFin hinsichtlich der sicheren Ausgestaltung von IT-Systemen ...
Unter dem Titel "International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards" wurden im Juli 1988 die Regelungen des Basler Ausschusses ...
Kreditinstitute spielen in modernen Volkswirtschaften in ihrer Funktion als Finanzintermediäre eine besondere Rolle. Hierfür ist das Vertrauen in die Stabilität des Bankensektors von entscheidender Bedeutung...
Basel III umfasst Empfehlungen, die die Finanzwelt stabiler machen sollen. Von den Banken wird die Erhöhung der Mindesteigenkapitalanforderungen und die Einführung von Kapitalpuffern gefordert...
Die Kapitaladäquanzverordnung (CRR) von 2013 setzt, zusammen mit der Eigenkapitalrichtlinie (CRD), die Anforderungen von Basel III für Finanzinstitute um...
Von der EU im Juni 2013 beschlossen, legt die Eigenkapitalrichtlinie 2013/36/EU (auch CRD oder Capital Requirement Directive genannt) den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und deren Beaufsichtigung fest...
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG) ist ein deutsches Gesetz zur Reform des Bilanzrechts, welches am 29. Mai 2009 in Kraft getreten ist...
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften, abgekürzt InvMaRisk, ist eine normeninterpretierende Verwaltungsvorschrift der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Investmentgesellschaften...
Die KAMaRisk konkretisieren bestimmte Vorgaben der Delegierten Verordnung zur AIFM-Richtlinie zur Organisation...
Das von der Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) trat mit Wirkung vom 1. Mai 1998 in Kraft...
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA), abgekürzt MaRisk (BA), sind Verwaltungsanweisungen, die mit einem Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Kreditinstituten veröffentlicht wurden...
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk (VA)) sind die verbindliche Vorgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Versicherungsunternehmen...
Am 1. Januar 2016 ist das neue europäische Aufsichtsregime Solvency II vollständig in Kraft getreten. Die Solvency II-Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG) führt weiterentwickelte Solvabilitätsanforderungen für Versicherer ein...
Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen: Zum 01.01.2021 in Kraft getretene gesetzliche Regelung...
Das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuK) wurde 2001 von der Bundesregierung unter den Titel "Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (TransPuG)" veröffentlicht.