Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung von Katastrophen, Großschadensereignissen und komplexen Schadensereignissen sowie die Einrichtung eines Krisenmanagements für das Land Wien.
Das Gesetz enthält Ausführungen zu den Punkten Vorsorgemanßnahmen, Notfallpläne, Organisatorische Maßnahmen, Mitwirkungspflichten, Kostentragung, Entschädigung und Schadenersatz, Verwendung von Daten, Straf- und Schlussbestimungen.