EU-DSGVO: Datenschutzanpassungsgesetz (DSAnpUG)

Bis zum 25. Mai 2018 müssen die Anforderungen der GDPR in den Mitgliedstaaten der EU in geltendes Recht überführt werden. Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck das Datenschutzanpassungsgesetz DSAnpUG erlassen.