Bundesgesetz über den Datenschutz (CH) vom 19. Juni 1993 (Stand 1. März 2019)

Diese Gesetz bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden. Diese Gesetz gilt für das Bearbeiten von Daten natürlicher und juristischer Personen durch private Personen und Bundesorgane.