Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sehen sich heutzutage vor einer großen Herausforderung: Die stetig anwachsenden Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit zu erfüllen. Nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) besteht die gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und der Einhaltung zahlreicher formaler Regelungen und Festlegungen zum Schutz von personenbezogenen Daten Betroffener.
Wir bieten Ihnen die erforderliche Rechtssicherheit für effektives Arbeiten. Mitglied der “Fachgruppe externe DSB” können externe Datenschutzbeauftragte werden, die:
- Mitglied der GDD sind
- als externe Datenschutzbeauftragte selbständig am Markt agieren
- mehrere Mandanten betreuen
- und durch ihre aktive Mitarbeit in der Fachgruppe bewiesen haben, dass sie eine hohe Fachkunde aufweisen,
den Richtlinien der Fachgruppe entsprechend wirken und die Arbeitsordnung respektieren.