Arbeitskreis Corporate Governance Reporting

Das Ziel des Arbeitskreises ist zunächst auf die Entwicklung von widerspruchsfreien Grundsätzen ordnungsmäßiger Corporate Governance-Berichterstattung für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften i. S. d. § 264 d HGB mit entsprechenden Berichtsinhalten ausgerichtet, die dann in ein von anderen Publizitätsmedien (z. B. Lagebericht und Integrated Reporting) klar abgrenzbares, separates und jährliches CGR eingehen. Die relevanten Grundsätze und Berichtsinhalte sollen mithilfe der hermeneutischen Auslegungsmethode unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen abgeleitet werden, wobei insbesondere die Informationsbedürfnisse sämtlicher Stakeholdergruppen bezüglich der Corporate Governance im Rahmen eines harmonischen Konzepts zu berücksichtigen sind. Im Ergebnis sollen in das CGR zumindest alle wesentlichen Informationen eingehen, die sich gegenwärtig verstreut in unterschiedlichen Vorschriften und Publikationsmedien zur Corporate Governance wiederfinden.