Im Dezember 2019 trat die EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Whistleblowern in Kraft. Sie gilt für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Millionen Jahresumsatz, öffentliche Einrichtungen und Behörden sowie Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohner. Zwei Jahre hatten die EU-Staaten jetzt Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, die Übergangsfrist endet …
Wissenswertes zum Thema Hinweisgebersysteme – wir haben es zusammen getragen und stellen es Ihnen hier übersichtlich sortiert zur Verfügung