Veranstalter
Haufe Akademie
Haufe Akademie
Datum
06.09.2022
06.09.2022
Beschreibung
Sorgfaltspflichten für Unternehmen und die Lieferkette – Umsetzung in der Praxis – Rechtsfolgen
Ab 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LSKG für Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform) >3.000 Mitarbeitende in Deutschland. Ab 2024 für Unternehmen >1.000 Mitarbeitende. Da auch kleinere deutsche Unternehmen als Bestandteil der Lieferkette von Verpflichtungen ihrer Großkunden betroffen sein werden, sollten auch diese sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen. Im Rahmen dieser Sondertagung erfahren Sie, was das neue Lieferkettengesetz für Ihr Unternehmen bedeutet, welche Änderungen es mit sich bringt und wie Sie diese professionell und gesetzeskonform umsetzen.