Auszug aus „Externer Compliancemanagement-Ombudsmann oder Hinweisgebersystem/aus dem Universal-Standard Extendend-Version”

Obwohl die Ausgestaltung eines Compliance-Managementsystems als eigenständiges System möglich ist, stellt der vorliegende Standard einen neuen Ansatz eines integrierbaren („GRC“) Compliance-Managementsystems dar. Dies erwies sich in Theorie und Praxis als schlüssig und geeignet, die vielen Unternehmensfunktionen, wie Governance, Risiko-, Compliancemanagement, Internes Steuerungs- und Überwachungssystem, Revision, etc., zu vernetzen, dadurch Redundanzen und Insellösungen zu vermeiden und erhebliche Synergien zu gewinnen.

Herausgeber des Standards ist das Internationale Institut für Governance, Management, Risk & Compliance der Technischen Hochschule Deggendorf.