Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Die Ausführungen der MaComp 4/2010 präzisieren einzelne Regelungen des 6. Abschnitts des WpHG sowie der auf Grundlage dieser Bestimmungen erlassenen Verordnungen. Dabei setzt die MaComp 4/2010 auf einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung der Geschäftsorganisation des Wertpapiergeschäfts der unter die Vorschriften fallenden Unternehmen. Verschiedene Auflistungen möglicher Maßnahmen, die geeignet sind, den Anforderungen der genannten Regelungen nachzukommen sollen zusätzlich – insbesondere für kleinere Unternehmen – Orientierungshilfen gegeben werden.
Nach einer Überarbeitung der Richtlinie wurde das angepasste Rundschreiben zur Compliance von Wertpapierfirmen am 08.03.2017 von der BaFin veröffentlicht.