Mit dem am 26. Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten im Behandlungsverhältnis erstmalig zusammenfassend geregelt. Der Behandlungsvertrag wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich verankert und die Versichertenrechte wurden gestärkt (siehe auch Individuelle Rechte der Patientinnen und Patienten).