Im April startet das erste Modul des Zertifikat Enterprise Risk Manager (Univ.). Das berufsbegleitende Qualifizierungsprogramm entstand in einer Zusammenarbeit vom Forschungszentrum Risikomanagement der Wirtschaftswissenschaftlichen Universität Würzburg (FZRM) und der Risk Management Association (RMA). Mit dieser Partnerschaft ist eine außergewöhnliche Verzahnung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Anwendungsmöglichkeiten im Bereich des Risikomanagements gewährleistet. Die Intensivweiterbildung verteilt sich auf drei Module, die jeweils Donnerstag bis Freitag bzw. Samstag in Würzburg durchgeführt werden. Start ist vom 06.04. bis 09.04.2016. Die weiteren Module finden im Mai (05.05. – 07.05.2016) sowie im Juni (09.06. – 11.06.2016) statt. Zielgruppe der Fortbildung sind Einsteiger im Bereich Risikomanagement sowie Risikomanager mit bis zu zwei Jahren Berufserfahrungen.
Das Qualifizierungsprogramm ist kostenpflichtig und findet in Würzburg statt. Die Anmeldefrist läuft, bis 31.01.2016 gilt noch der Frühbucherrabatt.
“Instrumente des Risikomanagements” heißt der Lehrgang des Controller Instituts, der im Februar in Wien durchgeführt wird. Nach Erarbeitung der Grundlagen fokussiert das Seminar auf die Instrumente zur Risikosteuerung in einem unternehmensweiten Kontext. Neben den klassischen Risikotransfer-Vehikeln wie Forwards, Futures und Swaps wird auch die Versicherung als Risikomanagement-Tool behandelt und die Gemeinsamkeiten und Unterschiede hervorgehoben. Der Wissenstransfer erfolgt primär im Rahmen von interaktiven Beispielen, sodass eine bestmögliche Umsetzung in der Praxis gewährleistet werden kann.
Der Lehrgang findet vom 19.02.2016 bis 20.02.2016 in Wien statt und ist kostenpflichtig.
Auch die 3. Daimler Compliance Akademie hat die Vermittlung von Praxiswissen und Erfahrungsaustausch im Fokus. In dem zweitägigen Seminar werden anhand von Fallbeispielen, die sich an der Situation eines fiktiven mittelständischen Unternehmens ausrichten, Prozesse und Instrumente diskutiert und Lösungswege gefunden. Mit interaktiven Votings können die Teilnehmer ihre Meinung zu konkreten Fallsituationen und Compliance Fragestellungen einbringen. Gemeinsam erarbeiten sie dazu Lösungen und stellen diese auf den Prüfstand für die praktische und individuelle Anwendung.
Das Praxisseminar findet vom 07. bis 09. März in Bad Herrenalb (Schwarzwald) statt und ist kostenpflichtig.
Das Training “BCM Essentials” der BCM Aacademy vermittelt an zwei kompakten Seminartagen das Basiswissen über BCM und Notfallplanung und stellt die grundlegenden Schritte zur Integration eines BCM-Prozesses in Ihrem Unternehmen heraus. An den beiden Tagen werden über Fragestellungen zu BCM-Strategien, Business Impact Analysen und Risk Assessments, Krisenmanagement, Business Continuity Pläne, Audits sowie Qualitätssicherung diskutiert. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die Inhaltspunkte des BCM und der Notfallplanung, lernen die wichtigsten Begriffe kennen und können am Ende der zwei Tage eine Beurteilung des BCM-Bedarfs in Ihrem Unternehmen vornehmen und die Qualität Ihrer vorhandenen präventiven Vorkehrungen einschätzen.
Das Seminar ist kostenpflichtig und findet vom 25.04.-26.04.2016 in Hamburg statt.
Unter dem Titel “Das neue IT-Sicherheitsgesetz” informiert ein Workshop der Cyber Akademie praxisnah über die Pflichten und über aktuelle Streitpunkte der seit Juli geltenden Gesetzgebung. Die Arbeit mit dem Gesetzestext und der Gesetzesbegründung sowie die Ableitungen für die Praxis sind der Schwerpunkt der Veranstaltung. Der Workshop richtet sich an Verantwortliche für IT-Sicherheit, IT-Sicherheitsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer und Justiziare.
Der eintägige Workshop ist kostenpflichtig und findet von Februar bis Dezember nahezu monatlich in verschiedenen deutschen Städten statt.
Die Auswirkungen der EU-Datenschutzgrund-Verordnung auf den Gesundheitsbereich ist Thema des Symposiums zum Datenschutz im Gesundheitsmanagement in Hamburg. Die grade erst veröffentlichte Verordnung wird die deutsche Datenschutzlandschaft erheblich verändern. Sie wird voraussichtlich im März oder April vom Europäischen Parlament verabschiedet und tritt nach einer zweijährigen Übergangsfrist 2018 in Kraft. Das Symposium soll einen ersten Eindruck von den wichtigsten Grundzügen der Verordnung und ihren Folgen für das deutsche Rechtssystem vermitteln.
Die Veranstaltung ist kostenpflichtig und findet vom 02. bis 03. Februar in Hamburg statt. Anmeldeschluss ist der 26. Januar.
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