Ein Beitrag von Oliver Tiebing, RFC Professionals GmbH
Der kontinuierliche „Supervisory Review and Evaluation Process (SREP)“ oder “Aufsichtlicher Überprüfungsprozess“ wurde mit der Einführung von Basel II etabliert. Der Prozess ist bis zur Schaffung der Europäischen Bankenaufsicht (SSM) je nach Land in unterschiedlicher Form und damit – teilweise mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen – von den zuständigen Aufsichtsbehörden anzuwenden.
Am 11. Dezember 2015 hat die European Banking Authority (EBA) die „Guidelines on ICAAP and ILAAP information collected for SREP purposes“ zur Etablierung einer Harmonisierung der Datenaufbereitung veröffentlicht.
Aufgrund der ersten SREP Erfahrungen aus 2015 und der nun vorliegenden finalen Guideline hat die Europäische Zentralbank (EZB) am 8. Januar 2016 ein Schreiben an die Geschäftsleitung bedeutender Banken (Systemically Important Banks / SIBs) veröffentlicht, um die aufsichtsrechlichen Erwartungen an den Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) und den Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP) zu formulieren.
Die SREP Prüfungen der EZB erfolgen ab dem Jahr 2016 mit einer regelmäßigen Datenerhebung für die bedeutenden Institute zum Stichtag 31. Dezember. Diese Institute mussten bis zum 30. April des Folgejahres, erstmalig zum 30. April 2016, detaillierte Informationen zum ICAAP und ILAAP an die EZB übermitteln.
Der holistische Ansatz des SREP berücksichtigt dabei qualitative, quantitative, bankspezifische und institutsübergreifende Sachverhalte, um die Gesamtsituation eines Instituts umfassend beurteilen zu können. Die SSM SREP Methodik wird auch als „House of SREP“ bezeichnet und wird in der folgenden Grafik dargestellt:

Quelle: Bundesbank-Symposium, Frankfurt am Main, 1 Juni 2016 – Vortrag Dr. Korbinian Ibel (SREP für signifikante und weniger signifikante Institute), www.bankingsupervision.europa.eu ©
Das „House of SREP“ setzt sich im Wesentlichen aus vier Komponenten zusammen:
- Geschäftsmodell und Profitabilität:
Analyse des Geschäftsmodells auf Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit. - Governance und Risikomanagement:
Analyse der internen Governance und des Risikomanagements im engeren Sinne. - Betrachtung kapitalbezogener Risiken:
EZB Bewertung der Kapitalrisiken und Vergleich mit den bankspezifischen Bewertungen zum ICAAP / ILAAP sowie Durchführung von Stresstests zu wesentlichen Risiken. - Liquiditätsrisiken:
Analoge Vorgehensweise zu den kapitalbezogenen Risiken.
Als Ergebnis werden konkrete quantitative und sonstige aufsichtsrechtliche Maßnahmen abgeleitet und eine Abarbeitungsfrist vorgegeben. Damit entfällt das System der Feststellungsklassifizierung. Durch diese Methodik ergibt sich für den Aufseher die Möglichkeit, sich ein strukturiertes und nachvollziehbares Gesamtbild der Risiko-, Kapital- und Liquiditätssituation eines Instituts zu erstellen.
Die beschriebene Methodik ist derzeit in erster Linie relevant für bedeutende Kreditinstitute. Für weniger bedeutende Institute (sog. Less Significant Institutions – „LSI“) ist der SREP abgeleitet vom dem für signifikante Institute. Allerdings wird bei der Anwendung und Ausgestaltung der LSI-Methodik das Prinzip der doppelten Proportionalität angewendet und Besonderheiten der jeweiligen Institute berücksichtigt. Bis Juni 2017 erfolgt in einer Pilotphase eine SREP Bearbeitung in Kooperation zwischen EZB und nationalen Aufsichtsbehörden und ab 2018 in Eigenregie der nationalen Aufseher.
Durch die standardisierten SSM SREP Verfahren können Bankrisiken SSM-weit besser verglichen werden. Die Aufsicht hat im Schreiben Anfang 2016 klar die Einhaltung der Datenanforderungen aus der EBA Guideline eingefordert, den Weg zur Verbesserung der Datenqualität allerdings offen gelassen.
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