Bereits heute gehört Nachhaltigkeit schon für viele Organisationen zum Alltag. Häufig werden diese Bemühungen aber kaum oder gar nicht dokumentiert und können daher auch nicht für das Unternehmen gewinnbringend eingesetzt bzw. vermarktet werden. Neuerungen in den EU-Richtlinien sowie eine Überarbeitung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex sollen jetzt eine verbesserte Berichtserstattung zum Thema nachhaltiges Wirtschaften unterstützen.
Am 15. November 2014 wurde die „Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen” (sog. CSR-Richtlinie) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die damit von europäischen Unternehmen geforderte Berichterstattung zum Nachhaltigkeitsmanagement, auch Corporate Social Responsibility genannt, ist Stand heute noch freiwillig, wird aber ab 2016 verpflichtend.
Von dieser EU-Neuregelung sind Unternehmen betroffen, die mehr als 500 Mitarbeiter und “von öffentlichem Interesse” sind. Dazu gehören Banken, Versicherungen sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen. Zudem können die Mitgliedstaaten weitere “Unternehmen von öffentlichem Interesse” definieren, die dann ebenfalls unter die Berichtspflicht fallen.
Die erweiterte EU-Berichtspflicht sieht vor, dass mindestens zu den Themen Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung berichtet werden muss. In den Bericht aufzunehmen sind die jeweils verfolgte Strategie, die daraus resultierenden Ergebnisse als auch die dazugehörigen Risiken. Die Darstellung des Geschäftsmodells und der nicht-finanziellen Leistungsindikatoren runden den Bericht ab.
Was bedeutet das für die Klein- und Mittelständischen Unternehmen in Deutschland?
KMU in Deutschland sind von der EU-Richtlinie nur mittelbar betroffen. Doch schon jetzt wird von einer “Ausstrahlungskraft” des Gesetzes auf andere Unternehmen ausgegangen.
Im Januar dieses Jahres hat der von der Bundesregierung berufene “Rat für Nachhaltige Entwicklung” aufgrund der neuen Entwicklungen eine überarbeitete Fassung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) veröffentlicht. Ziel ist es, “den Nachhaltigkeitsgedanken voranzubringen und die Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen transparent und vergleichbar zu machen.” Dazu bedient sich der DNK insgesamt 20 Kriterien, zu denen die Unternehmen Stellung beziehen müssen.
Als zusätzliches Hilfsmittel für KMU wurde zusammen mit der Bertelsmann-Stiftung ein Leitfaden zur Anwendung des DNK entwickelt. Gegliedert in die vier Kapitel Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft soll der Leitfaden einen Einstieg in die Umsetzung des DNK ermöglichen, ohne dass es für die Unternehmen zu einem übermäßigen Verwaltungsaufwand kommt.
Weitere Informationen zu Standards & Normen sowie Gesetze & Empfehlungen oder Arbeitskreise & Vereine erhalten Sie hier: www.3grc.de/nachhaltigkeitsmanagement