Für “Governance” oder “Corporate Governance” (deutsch: Grundsätze der Unternehmensführung) gibt es weltweit keine einheitliche Definition. Im Allgemeinen wird damit der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen bezeichnet.
Corporate Governance beinhaltet alle rechtlichen und freiwillig eingegangenen Verpflichtungen, mit dem der Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat sowie die Unternehmensführung Zuverlässigkeit, Fairness und Transparenz im Umgang mit allen Stakeholdern des Unternehmens (Banken, Kunden, Management, Mitarbeiter, Staat, Gesellschaft, etc.) gewährleistet. Zu den Verpflichtungen zählen neben den gesetzlichen Vorgaben auch interne Regelungen wie Absichtserklärungen, Unternehmensleitbild und Unternehmenskultur. Die Gesamtheit dieser Regelungen stellt den Corporate Governance Ansatz des Unternehmens dar.