Ein Gastbeitrag von Oliver Tiebing, RFC Professionals
1) Richtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) und Verordnung MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation)
Die seit 2007 gültige Richtlinie für Finanzinstrumente MiFID wurde 2011 zur Vermeidung einer erneuten Finanzkrise überarbeitet und setzt sich in Form von MiFID II aus einem Richtlinienteil (MiFID) und einem Verordnungsteil (MiFIR) zusammen. Wertpapiermärkte, Anlagevermittler und Handelsplätze müssen ab dem 03. Januar 2018 MiFID II anwenden. Durch MiFID II soll der Anlegerschutz gestärkt, die Transparenz der Märkte verbessert und nationale Gestaltungsspielräume begrenzt werden. Die Anpassung der organisatorischen Anforderungen an Handelsplätze aufgrund der technischen Entwicklungen im Hochfrequenz- und algorithmischen Handel, sowie die Änderung der Organisation und der Wohlverhaltensregeln von Wertpapierfirmen sind erklärte Ziele. MIFID II wird mehr Transparenz durch mehr Daten bedeuten und branchenweit zu Anpassungen von Geschäftsmodellen führen.
Die wesentlichen Inhalte von MiFID II betreffen:
• Anlegerschutz
• Marktstrukturen
• Markttransparenz
• Corporate Governance
• Marktzugang aus Drittstaaten
MiFIR gestaltet insbesondere die Marktregulierung wie folgt:
• Veröffentlichung von Handelsdaten (Vor- und Nachhandelstransparenz)
• Handel mit Finanzinstrumenten soll an regulierten Handelsplätzen stattfinden
• Das Regime für Systematische Internalisierer (SI) wird inhaltlich ausgeweitet
• Eine neue regulierte Handelsplattform wird geschaffen (OTFs)
• OTC-Derivate werden zentral gecleart und organisiert gehandelt (OTFs, SIs)
• Zugang zu Clearing-Einrichtungen und Benchmarks
• ESMA und EBA: Marktüberwachung und Produktintervention
• ESMA: Positionsmanagement und Positionsbeschränkungen in Derivaten
• Zulassung und Zugang von Drittlandfirmen
2) Richtlinie MAD II (Market Abuse Directive) und Verordnung MAR (Market Abuse Regulation)
Die überarbeitete Marktmissbrauchsrichtlinie MAD II sowie die dazugehörige Marktmissbrauchsverordnung MAR wurden im April 2014 verabschiedet. MAR tritt am 3. Juli 2016 unmittelbar in Kraft, wohingegen die Mitgliedsstaaten die MAD bis zum 03. Juli 2016 in nationales Recht umzusetzen haben. Der Geltungsbereich umfasst alle Finanzinstrumente, die zum Handel an multilateralen oder an organisierten Handelssystemen zugelassen sind. Ziel ist die Verhängung von verwaltungs- und strafrechtlichen Sanktionen für Insider-Geschäfte, Marktmanipulationen und unrechtmäßige Offenlegung von Insider-Informationen. MAR erfasst auch die Anstiftung zu Marktmanipulation und verbietet ausdrücklich sowohl Versuche der informations- als auch der handelsgestützten Marktmanipulation. Unternehmen sind angehalten angemessene Überwachungs- und Präventationsmaßnahmen hinsichtlich Marktmanipulation und Insiderhandel einzuführen, weil MAD II und MAR zu einer Verschärfung der Regelungen und Haftungspflichten führt.
3) Auswirkungen und der Ansatz von RFC Professionals
Die aufgrund dieser Richtlinien und Verordnungen verschärften Anforderungen haben Einfluss auf die Unternehmensstrategie, auf die organisatorischen Abläufe und IT-Prozesse. Handlungsfelder müssen identifiziert werden, um dann fachspezifische und technische Tests durch diverse Einheiten innerhalb der Organisation zur Sicherstellung der Implementierung durchzuführen.
Möchten Sie gerne überprüfen, ob Ihr Geschäftmodel die neuen Anforderungen bereits erfüllt? Benötigen Sie Anleitungen zur Implementierung geeigneter Maßnahmen? Die Experten von RFC Professionals sind seit vielen Jahren in den o.g. Themenstellungen unterwegs und unterstützen Sie dabei gerne. Sprechen Sie uns an!