Dem russischen Überfall auf die Ukraine stellt sich der Westen geschlossen mit weitreichenden Sanktionen und einem Flugverbot für russische Flugzeuge entgegen. Neben der Sanktionierung von konkreten Personen und Firmen gelten die aktuellen Beschränkungen auch für bestimmte Güter und Dienstleistungen. Die neuen Vorgaben haben Auswirkungen auf die exportrechtlichen Kontrollen in den Betrieben sowie bei Dienstleistern und Finanzinstituten. Welche Regelungen gelten jetzt für Unternehmen, die Geschäftspartner in Russland und Belarus haben?
Embargo für Güter und Dienstleistungen
Das bereits seit längerem bestehende Waffenembargo wird durch den Export von sog. Dual-Use-Gütern in die sanktionierten Länder ergänzt. Hierbei handelt es sich um Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden dürfen. Gleiches gilt für Güter der Luft- und Raumfahrt sowie für Güter, die Russland zur Verbesserung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors einsetzen kann oder die in Ölraffinerien verwendet werden können.
Die Sanktionen schließen dabei nicht nur den Verkauf dieser Güter ein, sondern auch alle Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit diesen Gütern stehen oder deren Finanzierung oder Erwerb durch Russland ermöglichen.
Sanktionen gegen bestimmte Personen und Einschränkungen auf dem Finanzsektor
Weitreichende Einschränkungen auf den Finanzmärkten und Sanktionen gegenüber bestimmten Personen, Einrichtungen und Organisationen ergänzen die handelsrechtlichen Beschränkungen. Auf der Sanktionsliste stehen mittlerweile über 700 Personen aus Russland und Belarus. Deren Vermögen im Ausland wurde eingefroren, jegliche Bereitstellung von finanziellen Mitteln oder anderen wirtschaftlichen Ressourcen ist untersagt. Mit einer Teil-Abkopplung von Swift wurde der Zugang zum EU-Kapital- und Finanzmarkt weitgehend eingeschränkt, so dass der Zahlungsverkehr nahezu zum Erliegen gekommen ist.
Die Sanktionen müssen sowohl bei der Anbahnung von neuen Geschäften berücksichtigt werden, als auch für bereits bestehende Verträge überprüft werden.
Detaillierte Angaben zum aktuellen Stand der Sanktionsmaßnahmen sind auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle aufgelistet:
- Sanktionen gegen Russland
- Restriktive Maßnahmen gegen Russland
- Maßnahmen zur territorialen Unversehrtheit der Ukraine
- Donezk/Luhansk
- Krim/Sewastopol
Aktuell wird auch über weitere Sanktionen gegen Belarus diskutiert. Die letzten Änderungen der Embargo-Regeln datieren jedoch aus Dezember 2021 und wurden aufgrund der weiter anhaltenden Missachtung von Menschenrechten in dem Land verhängt.