Ein Beitrag von Oliver Tiebing, RFC Professionals GmbH
In Deutschland werden laut des Finanzministeriums im Finanz- und Nicht-Finanzsektor zusammengenommen schätzungsweise 100 Milliarden Euro jährlich gewaschen. Ziel der Geldwäscher ist es, größere Mengen illegal erwirtschafteter Vermögenswerte aus einer Vortat in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf, unter Verschleierung ihrer Herkunft, einzuschleusen. Zu den strafrechtlich relevanten Vortaten zählen zum Bespiel Drogen- und Waffenhandel, Korruption, betrügerische Transaktionen im Onlinebanking sowie in Deutschland auch Steuerhinterziehung.
Geldwäsche ist in drei sich überschneidende Phasen zu unterteilen:
Placement/Einspeisung: Illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den Finanz- oder Wirtschaftskreislauf über Finanzinstitute einspeisen.
Layering/Verschleierung: Die Herkunft des illegal erworbenen Geldes durch viele undurchsichtige Transaktionen, z.B. mittels Scheingeschäfte, verwischen, um die eigentliche Herkunft zu verschleiern.
Integration: Das nunmehr gewaschene Geld, dessen Herkunft nicht mehr nachvollzogen werden kann, rückführen in den legalen Finanz- oder Wirtschaftskreislauf über Finanzinstitute mit dem Ziel, dass das Geld als legal eingestuft wird.
FAZIT: Finanzinstitute sind in jeder Phase gefährdet, missbräuchlich für Geldwäsche ausgenutzt zu werden.
Schützen können sich Finanzinstitute durch akribische Einhaltung der Vorschriften zum Schutz vor Geldwäsche sowie permanenter Kontrollen, dass entsprechende Frühwarn- und Sicherungssysteme ordnungsgemäß funktionieren. Finanzinstitute müssen zwingend einen Geldwäschebeauftragten zur Wahrnehmung der Aufgaben bestellen, entweder einen internen Mitarbeiter oder auch durch Beauftragung eines externen Dritten, z.B. ein Fachexperte eines Beratungsunternehmens.
Finanzinstitute haben bei der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung insbesondere Folgendes zu beachten:
- Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen und Erarbeitung institutsspezifischer Prüfstrategien zur Ableitung angemessener Sicherungsmaßnahmen;
- Know-your-Customer-Prinzip (KYC) durch Prüfung der persönlichen Daten sowie der Geschäftsdaten von Neukunden zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
- lückenlose Erfassung und Analyse aller Geldwäschedelikte sowie Erfüllung der Aufbewahrungspflicht der Dokumentation für mindestens sechs Jahre;
- Pflege, Aufzeichnung, Überwachung sowie Plausibilitätsprüfung von Kundenprofilen, um z.B. Geldüberweisungen, die vom generellen Kundenverhalten abweichen, als potentielles Risiko zu identifizieren;
- Erstattung einer gesetzlich vorgeschriebenen Anzeige gegen eigene Bankkunden bei Verdacht auf Geldwäsche durch z.B. verdächtige Transaktionen.
Die verschärften Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche haben Einfluss auf die Strategie sowie die internen Prozesse innerhalb eines Finanzinstituts: Handlungsfelder sind zu identifizieren und Lösungen zur Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen zu erarbeiten.
Möchten Sie gerne überprüfen, ob Ihr institutsspezifisches Geschäftsmodel die Anforderungen erfüllt? Benötigen Sie Anleitungen zur Implementierung geeigneter Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch durch Geldwäscher? Die Fachexperten von RFC Professionals sind seit vielen Jahren in den o.g. Themenstellungen unterwegs und unterstützen Sie dabei gerne. Sprechen Sie uns an!